Prüfung von Spielplätzen

Kinder toben unbekümmert über den Spielplatz und beanspruchen die Spielgeräte auch in nicht vorgesehener Weise. Leider können dadurch Unfälle und Verletzungen – teilweise auch schwere – geschehen.

Damit die Kinder sicher spielen können, ist die Verkehrssicherungspflicht sowohl im öffentlichen wie auch privaten Bereich eine der grundlegenden Pflichten des Betreibers, die im BGB § 823 geregelt ist.

Die jährliche Inspektion des Spielplatzes und der Spielgeräte ist einer der elementaren Bausteine, die in der DIN EN 1176 und DIN EN 1177 festgelegt sind. Seit 2010 sind wir dafür qualifiziert und frischen diese Qualifikation regelmäßig auf.

Wir bieten den jährlichen Spielplatz-Check an:

  • Spielplatz: Gestaltung – Bodenmaterial – Fallschutz – Bepflanzung – Sauberkeit – Vandalismus
  • Spielgeräte: Aufstellung – Verankerung – Abstand – Freiräume – Verarbeitung

Die festgestellten Mängel oder Defizite werden in einem mit Fotos ergänzten Bericht dokumentiert.

Mittlerweile führen wir diese Prüfung bei Kunden regelmäßig jährlich durch – das beinhaltet auch die automatische Terminabsprache für das kommende Kalenderjahr durch uns.

ACHTUNG: Die ERSTABNAHME von neu angelegten Spielplätzen gehört nicht zu unserem Angebot.

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich individuell von uns beraten.

Über uns!

Seit 1995 unterstützen und beraten wir bundesweit Unternehmen, soziale Einrichtungen und Kommunen in allen Fragen der Arbeitssicherheit.

Kontakt zu uns

abast GbR
Löchlesäcker 9
71691 Freiberg
+49 (0) 7141 50 58 619
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