Prüfung von Spielplätzen
Kinder toben unbekümmert über den Spielplatz und beanspruchen die Spielgeräte auch in nicht vorgesehener Weise. Leider können dadurch Unfälle und Verletzungen – teilweise auch schwere – geschehen.
Damit die Kinder sicher spielen können, ist die Verkehrssicherungspflicht sowohl im öffentlichen wie auch privaten Bereich eine der grundlegenden Pflichten des Betreibers, die im BGB § 823 geregelt ist.
Die jährliche Inspektion des Spielplatzes und der Spielgeräte ist einer der elementaren Bausteine, die in der DIN EN 1176 und DIN EN 1177 festgelegt sind. Seit 2010 sind wir dafür qualifiziert und frischen diese Qualifikation regelmäßig auf.
Wir bieten den jährlichen Spielplatz-Check an:
- Spielplatz: Gestaltung – Bodenmaterial – Fallschutz – Bepflanzung – Sauberkeit – Vandalismus
- Spielgeräte: Aufstellung – Verankerung – Abstand – Freiräume – Verarbeitung
Die festgestellten Mängel oder Defizite werden in einem mit Fotos ergänzten Bericht dokumentiert.
Mittlerweile führen wir diese Prüfung bei Kunden regelmäßig jährlich durch – das beinhaltet auch die automatische Terminabsprache für das kommende Kalenderjahr durch uns.
ACHTUNG: Die ERSTABNAHME von neu angelegten Spielplätzen gehört nicht zu unserem Angebot.
Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich individuell von uns beraten.