Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit umfasst ein breites Spektrum an Anforderungen:

  • die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • die Umsetzung von Maßnahmen für ein menschen­gerechtes Arbeitsumfeld im Unternehmen,
  • die Berücksichtigung von psychischen Faktoren.

Neben der technischen Verhinderung von Gefahren und Unfällen, ist vor allem die Prävention eine zentrale Methode. So sind Erfordernisse der Ergonomie, der menschen­gerechten Arbeitsgestaltung und des Gesundheits­schutzes heute wichtige Erweiterungen der technischen Aspekte.

Die Aufgaben und die betriebliche Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind gesetzlich geregelt (durch das Arbeits­sicher­heits­gesetz (ASiG) und durch die DGUV Vorschrift 2).

Die Grundbetreuung …

… besteht aus:

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnis­prävention (Einrichtung und Ausstattung von Büros, Produktionshallen, Sozialräumen, Arbeitsplätzen)
  3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltens­prävention (Unterweisung der Mitarbeiter, Mitarbeitergespräche)
  4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungs­tätigkeit (Einrichtung von Arbeits­schutz­management­systemen).
  5. Untersuchung nach Unfällen und Hinweise für deren Vermeidung
  6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungs­kräften, betrieblichen Interessen­vertretungen, Beschäftigten.
  7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten (Berichte, Protokolle, Betriebs­anweisungen, Gefahrgut­verzeichnis erstellen)
  8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (Teilnahme an ASA Sitzungen, Abteilungs­besprechungen)
  9. Selbstorganisation (regelmäßige Fortbildung, Erfahrungs­austausch mit Kollegen)
Der betriebs-spezifische Bedarf …

… wird für jedes Jahr entsprechend der konkreten Erfordernisse im Unternehmen vereinbart.

  1. Regelmäßig vorliegende betriebs­spezifische Unfall- und Gesundheits­gefahren, Erfordernisse zur menschen­gerechten Arbeitsgestaltung.
  2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeits­bedingungen und in der Organisation
  3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
  4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

 

Als kompetenter Partner stehen wir Ihnen in allen Fragen zur Arbeitssicherheit zur Seite. Nehmen Sie bei Fragen oder Interesse einfach Kontakt zu uns auf.

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Seit 1995 unterstützen und beraten wir bundesweit Unternehmen, soziale Einrichtungen und Kommunen in allen Fragen der Arbeitssicherheit.

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